Allgemeine Geschäftsbedingungen (Version 2025/08)

Gültig ab: 06. August 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Firma Gehard Apel Kälte-Apel, Stadtfeld 19a, 39240 Calbe (Saale), Deutschland, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich zu. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB für alle zukünftigen Verträge, ohne dass ein erneuter Hinweis erforderlich ist.

Für Bauleistungen gelten zusätzlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in der jeweils aktuellen Fassung sowie die Abschnitte 5 der DIN 18299 und DIN 18379 der VOB/C als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“.

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Zum Angebot gehörende Unterlagen (z. B. Pläne, Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd maß- und gewichtsgenau, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wir behalten uns an diesen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder missbräuchlich verwendet werden. Wird ein Auftrag nicht erteilt, sind kundenindividuelle Unterlagen auf Verlangen zurückzusenden.

Die Kosten für die Erstellung eines Angebots, einschließlich Fahrtkosten zur Objektbesichtigung, können bei Nichterteilung des Auftrags in Rechnung gestellt werden.

3. Leistungserbringung und Termine

Die Ausführung von Leistungen erfolgt nach den vertraglich vereinbarten Spezifikationen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn ihre Einhaltung nicht durch Umstände verhindert wird, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. fehlende Unterlagen wie Baugenehmigungen, höhere Gewalt, Streiks oder Materialmängel). In solchen Fällen verlängern sich die Termine angemessen.

Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler nicht festgestellt wurde, der Kunde den Termin schuldhaft versäumt oder der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde, stellen wir den entstandenen Aufwand in Rechnung, sofern keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab unserem Betriebssitz in Calbe (Saale) und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Teilzahlungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Reparaturrechnungen sind in der Regel bar oder per Überweisung zu begleichen. Schecks oder Wechsel werden nur nach Vereinbarung und nur zahlungshalber akzeptiert.

Bei Aufträgen, deren Ausführung länger als einen Monat dauert, sind Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des Wertes der geleisteten Arbeiten zu leisten. Diese werden von uns angefordert und sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.

Leistungen, die nicht im Auftrag enthalten sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen, können durch ein Nachtragsangebot abgerechnet werden. Ohne solches Angebot erfolgt die Abrechnung nach Aufmaß und Zeit.

5. Gewährleistung

Für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten folgende Gewährleistungsfristen ab Übergabe:

Für Unternehmer (§ 14 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Gefahrübergang, für Bauleistungen 5 Jahre gemäß VOB/B.

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich gerügt werden, sonst entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Verbraucher Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Die Gewährleistung umfasst nicht Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, normale Abnutzung oder Fremdeingriffe entstehen.

6. Haftung

Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich solcher unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch bis zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes.

Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt

Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und eingebauten Ersatzteile bleiben unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus dem Vertrag beglichen sind. Dies gilt auch für nachträglich entstehende Forderungen, z. B. aus Reparaturen oder Ersatzteillieferungen, sofern diese nicht unzumutbar verzögert oder fehlerhaft sind.

Der Kunde darf die Waren während des Eigentumsvorbehalts weder weiterveräußern, vermieten, verleihen, verschenken noch verpfänden oder zur Reparatur an Dritte geben. Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, wenn die Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe unserer Rechnungswerte an uns abgetreten werden.

Bei Zahlungsverzug oder Verletzung des Eigentumsvorbehalts können wir vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der Waren verlangen. Kosten für Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) muss der Kunde uns unverzüglich informieren und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Waren während des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und Wartungsarbeiten durch uns durchführen zu lassen. Wir geben Sicherungen frei, soweit ihr Wert die offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

8. Pfandrecht

Uns steht ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu, für Forderungen aus dem Auftrag sowie aus früheren, mit dem Gegenstand zusammenhängenden Leistungen. Für sonstige Ansprüche gilt das Pfandrecht nur, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig sind.

Wird der Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, können wir Lagergeld berechnen. Nach 3 Monaten entfällt die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Eine Verkaufsandrohung wird 1 Monat vorher gesendet. Nach Ablauf der Frist können wir den Gegenstand zum Verkehrswert veräußern, um unsere Forderungen zu decken. Ein Mehrerlös wird dem Kunden erstattet.

9. Abnahme und Abnahmeverzug

Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen verpflichtet, sobald diese vollständig erbracht wurden. Teillieferungen sind zumutbar und müssen abgenommen werden.

Bei Abnahmeverzug setzen wir eine angemessene Nachfrist. Nach Ablauf dieser Frist können wir anderweitig über den Gegenstand verfügen und den Kunden mit verlängerter Frist beliefern. Wir behalten uns vor, Schadensersatz zu verlangen, soweit ein konkreter Schaden nachgewiesen wird. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand unser Sitz in Calbe (Saale). Wir können den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommen und wirksam sind.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.